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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der HITADO GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Ein Verkauf an Verbraucher gemäß § 13 BGB findet nicht statt.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Auf Verträge, die im Online-Shop der Hitado GmbH geschlossen werden, finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einkäufe im Online-Shop der Hitado GmbH (Online AGB) Anwendung.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Lieferfähigkeit freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für den Fall, dass unsere Lieferanten die georderten Waren nicht oder nicht rechtzeitig liefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Falls die Bestellung mit unserem Angebot nicht übereinstimmt, ist unsere Rechnung/Auftragsbestätigung verbindlich.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Für alle Bestellungen gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten ausgewiesene Preis.

(2) Sofern sich aus der Rechnung/Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz ausschließlich Verpackung /Versand und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Die Bezahlung der Waren erfolgt auf Rechnung. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug durch Banküberweisung zu leisten. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum durch Banküberweisung gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlungen per Lastschriftverfahren gewähren wir 2% Skonto. Die Erfüllung von Zahlungspflichten tritt am Tag des Geldeingangs auf unserem in der Rechnung angegebenen Konto ein.

(4) Wir behalten uns das Recht vor, anstelle einer Lieferung auf Rechnung nach eigenem Ermessen Vorkasse (Überweisung, Bankeinzug o.ä.) zu verlangen.

(5) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Erhöht sich zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung der gesetzliche Umsatzsteuersatz, erhöht sich der etwaige vereinbarte Brutto-Kaufpreis entsprechend.

(6) Erhöht sich der Nettopreis eines Artikels zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung und liegt zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Lieferung laut Vertrag ein Zeitraum von mindestens vier Monaten, erhöht sich der vereinbarte Kaufpreis entsprechend. Etwa zwischen uns und dem Kunden vereinbarte Abschläge sind auch hinsichtlich des erhöhten Kaufpreises zu berücksichtigen.

(7) Nach Ablauf des o.g. Zahlungszeitraums gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ihm werden Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie unserer weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben vorbehalten.

(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder im Gegenseitigkeitsverhältnis mit Hitados Vergütungsforderung stehen. Diese Einschränkungen gelten auch für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Kunden, wenn die Zurückbehaltung in der Wirkung einer Aufrechnung gleichsteht. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Lieferung

(1) Die Lieferung bestellter Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Ab einem Netto-Warenwert von € 100 je Bestellung erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.

(2) Wir sind zu Teillieferungen und deren (Teil-) Fakturierung berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

(3) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. bei Vorkasse mit dem Eingang des gesamten Rechnungsbetrages. Allerdings stehen sämtliche Lieferverpflichtungen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Auch gelten etwa angegebene Liefertermine oder -fristen nur annähernd und dürfen daher um zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern verbindlich ein fester Versandtermin vereinbart ist. In jedem Fall ist für die Einhaltung eines Versandtermins allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen, § 304 BGB. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(5) Dem Kunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312 g Abs. 1, 355 BGB zu. Rücksendungen durch den Kunden werden ohne unsere vorherige Benachrichtigung, ohne unser Einverständnis und ohne die Einhaltung unserer Versandinstruktionen nicht angenommen.

(6) Ist eine Falschlieferung an den Kunden hinsichtlich Art und Menge der gelieferten Ware durch Fehlangaben des Bestellenden verursacht, kann Hitado die fehlgelieferte Ware auf Wunsch und Kosten des Kunden nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Einwilligung zurücknehmen. Für eine solche Rücknahme wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 in Rechnung gestellt. Wird die erforderliche Rücksendung der Ware auf Verlangen des Kunden durch Hitado veranlasst und ausgeführt, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 in Rechnung gestellt. Nach Feststellung der Unversehrtheit (originalverpackt, einwandfreier Zustand, ohne Ingebrauchnahme) der zurückgenommenen Ware durch Hitado erhält der Kunde eine Erstattung über den zurückgenommenen Warenwert. Kühlpflichtig versandte Ware ist von einer Rücknahme ausgeschlossen.


§ 5 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Nach unserer Rücktrittserklärung sind wir berechtigt, die Kaufsache vom Kunden zurück zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ist vor Erfüllung aller Ansprüche Hitados aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung seinerseits seinem Abnehmer gegenüber einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.

(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(5) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verbundenen bzw. vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Erfolgt die Verbindung bzw. Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.


§ 6 Gewährleistung, Haftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Beim Verkauf von Neuware richtet sich die Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für von Hitado gelieferte Neugeräte beträgt ein Jahr gerechnet ab Gefahrübergang. Beim Verkauf gebrauchter Ware ist die Gewährleistung – sofern in der Artikelbeschreibung nicht etwas anderes genannt ist – ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungsausschluss für gebrauchte Gegenstände gilt nicht im Falle unserer Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für grobes Verschulden.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und dieser unverzüglich gerügt wurde, ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen sowie Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend zu machen.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit wir keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung begangen haben, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 7 Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Gerichtsstand ist an unserem Geschäftssitz, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Im Fall von Vertragslücken ist eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die zwischen Hitado und dem Kunden getroffen worden wäre, wenn die Lückenhaftigkeit bei Vertragsschluss bedacht worden wäre.


Stand: Februar 2021