GOP 01776 | Vortest auf Gestationsdiabetes | 11,06 € |
GOP 01777 | Oraler Glucosetoleranztest | 13,46 € |
GOP 01812 | Glucosebestimmung | 1,67 € |

Warten aufs Baby: wunderbar - Warten aufs Labor: verzichtbar
Gestations-Diagnostik direkt in Ihrer Praxis
Das Screening auf Gestationsdiabetes ist für alle Schwangeren Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach den Mutterschaftsrichtlinien muss eine frauenärztliche Praxis zwischen der SSW 24 und 28 einen 50-g-Test für das Screening und einen 75-g-oGTT bei pathologischem Ausfall des Screeningtests durchführen. In allen Fällen muss die Blutabnahme venös erfolgen.
Wo kann das Screening gemacht werden?
Die Blutzuckerbestimmung erfolgt mittels standardgerechter und qualitätsgesicherter Glucosemessmethodik. Dies kann entweder über das Einsendelabor erfolgen oder die frauenärztliche Praxis bestimmt die Werte mittels eines geeigneten Analysesystems direkt vor Ort. Der Vorteil hierbei liegt in der schnellen Ergebnisverfügbarkeit und der steigenden Servicequalität der Praxis.
Die S3-Leitlinie Gestationsdiabetes mellitus (GDM) weist darauf hin, dass bei einem Blutglucosewert nüchtern >= 126 mg/dl (7,0 mmol/l) nicht belastet werden sollte. Dies lässt sich nur sicherstellen, wenn die Bestimmung vor Ort durchgeführt wird und das Ergebnis damit sofort vorliegt.
Wie kann abgerechnet werden?
Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 wurden die Gebührenordnungspositionen 01776, 01777 und 01812 zur Vergütung des Screenings auf Gestationsdiabetes in den Abschnitt 1.7.4 (Mutterschaftsvorsorge) des EBM aufgenommen.
Welche Analysesysteme können eingesetzt werden?
Prinzipiell können alle Analysesysteme eingesetzt werden, welche die Anforderungen an die Messqualität der Richtlinie der Bundesärztekammer (RiLiBÄK) erfüllen. Analysesysteme, welche dies erfüllen, sind z.B. HemoCue® Glucose 201 RT & Super GL compact.