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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stand: 01. Dezember 2010

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Firma Hitado GmbH. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen und mündliche Zusagen außerhalb des Vertrages nicht abgegeben worden.

2. Preislisten und Drucksachen sind unverbindlich; Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die Gültigkeitsdauer eines Angebotes wird ausdrücklich genannt. Hitado GmbH wird nur aufgrund der Angaben einer durch Hitado GmbH erstellten schriftlichen Auftragsbestätigung oder eines schriftlichen Kaufvertrages verpflichtet.

3.  Die Preise verstehen sich in EURO, rein netto ab Lager Möhnesee-Delecke. Ändern sich die der Preisbildung zugrundegelegten Verhältnisse wesentlich, insbesondere auch Preise unserer Lieferanten oder Währungsparitäten, so können Preise und Konditionen den veränderten Gegebenheiten angepasst werden, wenn die Änderung nach Vertragsschluss eingetreten ist und nicht vorhersehbar war.

4.  Kann Hitado GmbH wegen bei ihr oder bei ihren Lieferanten eingetretenen unvorhersehbaren Ereignissen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, Streik, Schwierigkeiten der Materialbeschaffung, Unglücksfälle, Beschädigung oder Verlust während des Transportes u.s.w.), die Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig vornehmen, so ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.  Lieferungen erfolgen ex-works (INCOTERMS 2000) auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Kosten für Verpackung , Porto, Fracht, Transport, Versicherung, Installation und Inbetriebnahme werden zusätzlich berechnet, sofern nicht schriftlich eine Auslieferungspauschale vereinbart wurde.

6.  Transportbeschädigte Sendungen sind mit Vorbehalt anzunehmen und mit Originalverpackung dem Transportunternehmer oder der Transportversicherung zur Verfügung zu halten. Ohne sofortige Schadensmeldung und Tatbestandsaufnahme ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen.

7.  Hitado GmbH haftet für alle Mängel der gelieferten Kaufgegenstände bis 1 Jahr nach Übergabe. Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Kaufgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet oder nicht mit Originalmaterial betrieben wird.
Die Mängelansprüche des Kunden gegen Hitado GmbH werden insgesamt auf einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder nach Wahl von Hitado GmbH auf die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Hitado GmbH haftet nicht für den dem Kunden entstandenen Schaden, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hitado GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung einer Kardinalpflicht durch Hitado GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen. In jedem Fall ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz auf den typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden begrenzt. Die Haftung für eine von Hitado GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie eine Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Bestimmung unberührt.

8.  Ohne anderslautende schriftliche Zustimmung sind Rechnungen ohne Skonto und ohne jeden weiteren Abzug sofort fällig. 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch Hitado GmbH bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB). Hitado GmbH darf in diesem Fall auf die Forderung Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz ab Verzugseintritt berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).

9.  Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Kaufgegenstände Eigentum von Hitado GmbH; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist vor Erfüllung aller Ansprüche von Hitado GmbH untersagt.

10.  Eine Weiterveräußerung an Dritte ist nur autorisierten Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang oder mit schriftlicher Zustimmung von Hitado GmbH gestattet.
Forderungen eines Wiederverkäufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen von Hitado GmbH aus dem Geschäftsverhältnis an diese abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht der Hitado GmbH gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung seinerseits seinem Abnehmer gegenüber einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.

11.  Rücksendungen werden ohne vorherige Benachrichtigungen, ohne das Einverständnis von Hitado GmbH und das Einhalten von Versandinstruktionen nicht angenommen.

12.  Der Kunde wird zu jeder Zeit den Regelungen der EG-Dual-Use-Verordnung Nr. 1334/2000 in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie der Außenwirtschaftsverordnung entsprechen und Hitado GmbH im Falle einer Zuwiderhandlung von Ansprüchen jeder Art freistellen.

13.  Auf das Vertragsverhältnis der Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort der Zahlungen und Gerichtsstand für Hitado GmbH und den Kunden ist Möhnesee-Delecke.

14.  Hitado GmbH ist bestrebt, ihre Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu bedienen sowie etwaige Differenzen nach Treu und Glauben zu bereinigen.

   
HITADO GmbH
Dreihausen 2
59519 Möhnesee-Delecke
Telefon: (02924) 9705-0
Fax: (02924) 9705-31



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